Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Haushalten zugelassen sind (§ 3 Abs. 1 der 1. BImSchV)
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Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts entsprechend DIN EN 1860, Ausgabe September 2005,
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naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und
Zapfen
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naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde
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Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von
Holzpellets entsprechend den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“,
Ausgabe August 2007, oder andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
Quelle: 1. BImSchV